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Heilpraktiker - der Albtraum der Schulmedizin?

Ein Kommentar zum Münsteraner Memorandum von Heilpraktiker Ralf Wigand

Am 21.8.2017 wurde das Münsteraner Memorandum "Heilpraktiker" verabschiedet und in allen Medien professionell beworben. Eine selbsternannte Expertengruppe unter Federführung der Ethikbeauftragten, Frau Professor Schöne-Seifert und weiteren 16 Naturheilpraxis-Laien, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die deutschen Bürger vor den Gefahren der Naturheilkunde zu schützen. Hauptforderung der 17 Freunde der klassischen Schulmedizin ist die sofortige Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Bundesweit werden Institutionen und Einzelpersonen dazu aufgerufen, diesen an die Politik gerichteten Bittbrief zu unterstützen.

Als ich am 22.08. auf der Titelseite der Neuen Westfälischen den Beitrag dieser absurden Forderung gelesen hatte, war ich natürlich zuerst bestürzt. Seit 1994 bin ich in eigener Praxis tätig. In meinen Anfängen wurden Heilpraktiker von Seiten der akademisch hochgebildeten Schulmedizin allenfalls müde belächelt, aber als harmlos akzeptiert. Im Laufe der Jahre wendete sich das Blatt. Immer mehr Bürger waren von der Minuten-Medizin der Ärzteschaft enttäuscht und informierten sich über das Internet über Alternativen zu der chemischen, rein symptomatischen Therapie. Allein in meiner Praxis konnten wir bis zum heutigen Tag tausenden Patienten mit aus Sicht der Schulmedizin unheilbaren, chronischen Krankheiten und der damit einhergehenden Tablettenabhängigkeit helfen. Multipliziert man meine Erfolge mit ähnlichen Erfolgen meiner geschätzten Kolleginnen und Kollegen, könnte man erklären, warum aus dem müden Lächeln ein aggressives Bellen geworden ist. Für die leitlinientreue Schulmedizin sind gesunde Patienten halt eine Majestätsbeleidigung. Aus dem klugen Satz "wer heilt hat Recht" wurde nun "wer heilt muss weg".

Aber was wird den Heilpraktikern eigentlich vorgeworfen? Immer wieder wird der Beruf und medizinische Kenntnisstand der Heilpraktiker kritisiert und diffamiert. In Deutschland gibt es zwei Heilberufe, den Arzt und den Heilpraktiker. Die Heilpraktikerprüfung ist eine staatliche Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt. Die Prüfung besteht  zuerst aus einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung. Besteht man diese Prüfung, wird man anschließend zur mündlichen Prüfung zugelassen. Der Anspruch und Inhalt der Prüfung entspricht mindestens dem Physikum, also der Überprüfung nach 4 Semestern Medizinstudium. Verlangt und geprüft wird von dem verantwortlichen Amtsarzt das schulmedizinische Grundwissen eines Hausarztes. Die Durchfallquote liegt bei ca. 80%. Soweit zu dem beliebten Gerücht "Zettel ankreuzen und du bist Heilpraktiker". Für mich persönlich war die Heilpraktikerprüfung, verglichen mit meinem Abitur und Studium, die mit Abstand schwerste Prüfung. 

Kritisiert wird u.a. die nicht einheitliche Ausbildung der naturheilkundlichen Therapien während der Heilpraktikerausbildung. Allerdings stehen Ärzte und Heilpraktiker nach beendetem Studium vor der gleichen Situation. Vollgepackt mit theoretischem Wissen fehlt die Praxis- und Therapieerfahrung. Für mich ist diese Situation vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. Nach bestandener Prüfung darf man am Straßenverkehr teilnehmen. Ob man dann ein guter Autofahrer wird, liegt an jedem selbst. Nach bestandener Prüfung beginnt die eigentliche Praxisausbildung. Je nach Neigung, aber auch nach finanziellen Möglichkeiten, trennt sich hier die Spreu vom Weizen. Allerdings haben alle Heilpraktiker eines gemeinsam, sie halten sich akribisch an Vorschriften und Gesetze, können Krankheiten gut abschätzen und kennen ihre therapeutischen Grenzen.

Willkommener Anlass für die Heilpraktikerhetze waren drei Todesfälle im Juli 2016 in einer alternativen Krebsklinik, unter der Leitung eines Heilpraktikers. Bis zum heutigen Tag ist unklar, ob die Todesfälle im Zusammenhang mit dem Medikament 3-Bromopyruvat stehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verstorbenen an den Folgen der vorherigen chemotherapeutischen Behandlung sowieso verstorben wären.

Im deutschen Strafgesetz gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Schuld gerichtlich bewiesen ist. Fakt ist allerdings, dass der verantwortliche Heilpraktiker ein nur Ärzten zugängliches, verschreibungspflichtiges Medikament verabreicht hat. Dieses ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, da Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente einsetzen dürfen. Diese Vorschrift ist selbstverständlich allen anderen praktizierenden Heilpraktikern bekannt und wird auch eingehalten.

Falls dem Heilpraktiker eine Schuld durch falsche Behandlung nachgewiesen wird, wäre dieses nach meinen Erkenntnissen der erste Zwischenfall mit Todesfolge in der achtzigjährigen Geschichte der Heilpraktiker. Nach Meinung des Münsteraner Kreises sollen entgegen jeglicher Logik, prophylaktisch alle Heilpraktiker kollektiv mit Berufsverbot bestraft werden. 

An dieser Stelle ein dickes Dankeschön an den Gesundheitspolitiker und Arzt Dr. med. Hans-Martin Groß. In seiner Stellungnahme vom 30. August 2017 bewertet er kritisch und sachlich das Münsteraner Memorandum. Seiner Meinung nach sind die Heilpraktiker ein wichtiger Bestand der Volksgesundheit und das Memorandum ein kläglicher Versuch, unliebsame Konkurrenz loszuwerden. Dr. Groß weist darauf hin, dass allein im Jahr 2013 ca. 18.800 Patienten durch Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern getötet wurden.

Sehr geehrte Frau Prof. Schöne-Seifert, was halten sie von meinem Vorschlag, ihren Ethik-Besen zu nehmen und vor der eigenen Haustür Dreck zu fegen? Finden sie es ethisch, dass jeden Tag in Deutschland 300 Bürger an den Folgen der Chemotherapie versterben? Der größte Teil dieser Opfer werden aus kommerziellen Gründen ohne jegliche Aussicht auf Heilung oder Lebensverlängerung zu Tode therapiert. Finden sie es ethisch, dass kaum ein Arzt diese menschenunwürdige Behandlung bei sich oder seiner Familie zulassen würde?Finden sie es ethisch, dass die erbärmliche Erfolgsrate der Chemotherapie durch die gleichzeitige Einnahme von Methadon verbessert werden könnte, dieses aber den Betroffenen mit fadenscheinigen Argumenten vorenthalten wird? Ein zum Tode verurteilter pfeift auf Studien, wenn sein Leben gerettet werden kann. Finden sie es ethisch, dass jährlich tausende Bürger durch lapidar verordnete Antidepressiva in den Selbstmord getrieben werden? Diese kleine Nebenwirkung steht in jedem Serotonin-Abbauhemmer Beipackzettel. Finden sie es ethisch, dass der depressive Kopilot der Germanwings, Andreas Lubitz am 24. März 2015 vermutlich wegen dieser Nebenwirkung sich selbst und 150 weitere Menschen getötet hat? Kein Staatsanwalt hat bisher gegen die verantwortungslosen Ärzte von Herrn Lubitz wegen Beihilfe zum Selbstmord, sowie der Beihilfe zum 150-fachen Mord ermittelt. Diesen Fragenkatalog könnte man unendlich weiterführen.

Meine Stellungnahme möchte ich mit folgenden Worten beenden: "Ich vertraue der Politik und unserem Rechtssystem. Die Heilpraktiker sind nach wie vor ein sehr wichtiger Bestand in unserem Gesundheitssystem. Never change a winning Team!"